Kennzeichnungspflicht für KI-Content:
Transparenz-Offensive der EU
Auch Weiß & Partner nutzt selbstverständlich KI zu vielerlei Zwecken wie automatisierten Arbeitsabläufen, Unterstützung bei Mediengestaltung und Texten, Recherche und nicht zuletzt beim Programmieren. Der Effizienzgewinn ist erstaunlich, trotz aller bekannten Kinderkrankheiten.
Bei aller Begeisterung für die rasante technische Entwicklung – es sind spätestens ab August 2026 einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Problem Glaubwürdigkeit
Schon von Beginn an der Fotografie konnte man nie zu 100% davon ausgehen, dass ein Bild „echt“ ist. Fälschungen gab es schon immer und ob eine Szenerie „gestellt“ war, ließ sich auch nicht immer sagen. Auch Bild- und Videobearbeitung der letzten Jahrzehnte diente nicht unbedingt der „Wahrheitsfindung“.
Heute bietet KI ein unfassbares Instrumentarium zur Bearbeitung und Erzeugung von Medien; es ist mit einem exponentiellen Wachstum von KI-generierten Inhalten zu rechnen.
Mit dem EU AI Act (KI-Verordnung) versucht Brüssel nun, das Vertrauen in digitale Inhalte durch strikte Transparenzregeln zu sichern. Doch was bedeutet das konkret für Websitebetreiber, und wo liegen die Fallstricke in der Praxis?
Die neue Offenheit: Was der EU AI Act fordert
Der Grundgedanke ist simpel: Nutzer sollen wissen, wenn sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen. Der EU AI Act führt hierzu spezifische Transparenzpflichten ein. Besonders relevant für die Praxis ist Artikel 50. Er verpflichtet uns, bestimmte Inhalte zu kennzeichnen – von Deepfakes bis hin zu KI-generierten Texten und Bildern.
Die Transparenzpflichten für Websitebetreiber im Überblick
| Kategorie | Pflicht nach EU AI Act (Art. 50) | Betroffene Inhalte |
| KI-Interaktion | Nutzer müssen informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. | Chatbots, KI-Kundensupport |
| KI-Texte | Texte, die über öffentliche Interessen informieren (z.B. News, Fachblogs), müssen als KI-erzeugt markiert werden. | Blogbeiträge, Nachrichtenartikel |
| Bild & Video | Sichtbare Kennzeichnung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten. | KI-generierte Stockfotos, Deepfakes |
| Audio | Hinweis bei der Wiedergabe, dass die Stimme künstlich erzeugt wurde. | KI-Podcasts, Voice-Cloning |
| Ausnahmen | Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder rein unterstützenden Werken. | Grammatikprüfung, offensichtliche Fiktion |
Kritische Betrachtung: Gut gemeint, schwer umsetzbar?
So sinnvoll die Kennzeichnungspflicht im Prinzip ist (siehe ZDF-Skandal zur „heute“-Sendung am 15.02.2026), so groß sind die praktischen Hürden:
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Die Definitionsfrage: Ab wann ist ein Text „KI-generiert“? Reicht die grammatikalische Korrektur aus, oder muss der gesamte Inhalt auf Knopfdruck entstanden sein? Die Abgrenzung bleibt unscharf.
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Technische Kennzeichnung (Watermarking): Der Act fordert maschinenlesbare Markierungen. Aktuelle Wasserzeichen-Technologien sind jedoch oft leicht zu umgehen oder verschwinden bei einem einfachen Screenshot.
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Haftungskaskaden: Wer ist verantwortlich? Der Tool-Anbieter oder derjenige, der den Output veröffentlicht? Für Websitebetreiber bedeutet dies eine enorme Prüfpflicht.
Zeitplan und nationale Umsetzung in Deutschland
Der EU AI Act ist seit dem 1. August 2024 Gesetz. Die Anwendung erfolgt schrittweise: Während erste Verbote bereits gelten, werden die Transparenzpflichten (Art. 50) ab dem 2. August 2026 für alle verbindlich. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die zentrale Überwachung, während die Landesmedienanstalten ein Auge auf KI-Inhalte im Netz werfen.
Drastische Sanktionen: Das Risiko bei Verstößen
Die Bußgelder sind bewusst absurd hoch gewählt um abschreckend zu wirken und orientieren sich am weltweiten Jahresumsatz.
| Verstoß | Maximales Bußgeld (Unternehmen) | |
| Verbotene Praktiken | Bis zu 35 Mio. € oder 7 % Umsatz | |
| Verstoß Transparenz | Bis zu 15 Mio. € oder 3 % Umsatz | |
| Falsche Infos an Behörden | Bis zu 7,5 Mio. € oder 1,5 % Umsatz |
Besonderheit für KMU & Start-ups: Es gilt der jeweils niedrigere Betrag.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates, Kapitel X, Artikel 99, Abs. 3-5.
Fazit für die Praxis
Der EU AI Act sollte sehr ernst genommen werden. Für Websitebetreiber bedeutet das: Lieber einmal zu viel kennzeichnen als einmal zu wenig. Wer KI-Entwürfe nutzt, sollte dies transparent machen, auch wenn eine starke menschliche Überarbeitung stattgefunden hat.
Wir bei Weiß & Partner beobachten die technische Entwicklung und die Ausgestaltung der Leitlinien genau und beraten unsere Kunden hinsichtlich der KI-Regulierung.
Hinweis
Das Bildmaterial und einige Textpassagen stammen von der KI Gemini.
Quellen
- Bundesnetzagentur
- Europäische Union | EUR-Lex
- Website Boosting #95, Seite 93-95 (Dr. Martin Bahr).