Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Auswirkungen für Websites und Online-Shops

Definition: Was ist das BFSG?

Wen betrifft das BFSG?
Wen betrifft das BFSG nicht?
- Kleinunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro haben, sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Vertreiben Sie Produkte, fallen sie trotzdem unter das BFSG.
- Private Webseiten: Webseiten, die rein privat betrieben werden und keine kommerziellen Dienstleistungen oder Produkte anbieten, sind ebenfalls nicht betroffen. Dazu zählen persönliche Blogs oder Webseiten, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
- Bestimmte Inhalte: Inhalte, die nicht regelmäßig aktualisiert werden oder die nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind, können ebenfalls von den Anforderungen ausgenommen sein. Dazu gehören beispielsweise interne Unternehmensseiten, die nur für Mitarbeiter zugänglich sind.
Anforderungen an Websites und Online-Shops
- Textalternativen: Bilder und Grafiken sollten mit alternativen Texten versehen werden, die den Inhalt beschreiben, damit Screenreader diese Informationen an sehbehinderte Nutzer weitergeben können.
- Navigation: Die Navigation auf der Website sollte klar und intuitiv sein, sodass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, sich problemlos zurechtfinden können.
- Seitenstruktur: Überschriften in korrekter h-Struktur und aussagekräftig
- Farben und Kontraste: Die Farbgestaltung sollte so gewählt werden, dass sie für Menschen mit Farbsehschwächen und anderen visuellen Einschränkungen gut lesbar ist.
- Text: Größe, Zeilenabstand, Schriftschnitt, Farbe
- Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen der Website sollten auch über die Tastatur zugänglich sein, um Menschen mit motorischen Einschränkungen die Nutzung zu ermöglichen.
- Informationspflicht: Offenlegung der eigenen Bemühungen gemäß BFSG, z.B. über eine eigene Unterseite
- und vieles mehr …
Vorteile der Barrierefreiheit
Drohen Sanktionen?

Es ist also davon auszugehen, dass es durchaus Kontrollen und Denunziation geben wird. Daher:
- Bußgelder: Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht einhalten, können mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe der Strafen kann variieren, abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Unternehmensgröße.
- Abmahnungen: Betroffene Personen oder Organisationen können rechtliche Schritte einleiten und Abmahnungen aussprechen, wenn sie feststellen, dass eine Website nicht barrierefrei ist. Dies kann zu zusätzlichen Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
- Untersagung der Bereitstellung: Hierzu kann es in sehr schweren Fällen kommen.
Kann man zu 100% barrierefrei werden?
Gibt es Rechtssicherheit?
Was tun?
- Wir schätzen ein, ob Sie betroffen sind und begründen dies. Das ist nicht rechtssicher, eher eine Empfehlung. Die Entscheidung, ob Ihr Online-Angebot unter das BFSG fällt, müssen Sie selbst treffen, eventuell unter Zuhilfenahme eines spezialisierten Anwaltsbüros.
- Wenn wir davon ausgehen, dass das BFSG Anwendung findet, erstellen wir über zwei verschiedene Tools Analysen, die Fehler nach Schweregrad und Priorität auflisten.
• Mit dem ersten Tool scannen wir nur die Startseite und erhalten einen grafisch ansprechend aufgearbeiteten Bericht zur Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Barrierefreiheitsanforderungen.
• Mit einem zweiten Tool erstellen wir einen Komplettscan (bzw. definierte Bereiche, denn bei größeren Shops kann dieses Tool schon die Serverlast stark erhöhen) und erhalten dann sehr detaillierte tabellarische Berichte mit jeweils zwei Betrachtungsweisen:
– Von der Seite her: welche Fehler befinden sich auf einer einzelnen Seite
– Vom Fehler her: Auf welchen Seiten kommt dieser vor. - Dann erfolgt die gemeinsame Bewertung der Ergebnisse – es handelt sich bei den genannten Werkzeugen um rein technische Hilfsmittel, letztendlich sollte die Bewertung und Einschätzung der Relevanz durch Sie und uns erfolgen.
- Nach der Feststellung des ist-Zustands erfolgt die Planung der Korrekturen
- Umsetzung nötiger Korrekturen durch Datenpflege und ggf. Templateanpassung
- Prüfung der Ergebnisse, ggf. weitere Korrektur-Runden
- Dokumentation Stand Barrierefreiheit auf Informationsseite
- Quartalsweise Neuüberprüfung