Neuerungen durch die Omnibus-Richtlinie

im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht

Veränderungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht

Am 28. Mai 2022 ist die neue Omnibus-Richtlinie in Kraft getreten, die einige Neuerungen im Bereich der Verbraucher- und Wettbewerbsrechte mit sich bringt. Betroffen sind hiervon vor allem der Onlinehandel im Bereich der Endkundenshops. Wir wollen unserer Kunde an dieser Stelle über einige der wichtigsten Neuerungen informieren.

30-Tage-Regel bei Streichpreisen

In vielen Fällen gilt: Je größer der Preisnachlass, desto höher das Interesse des Kunden. Genau deshalb wird bei der Gegenüberstellung von altem und neuem Preis oder auch bei der Angabe eines prozentualen Nachlasses oft ein möglichst hoher Streichpreis gewählt. Das ist so nun allerdings nicht länger zulässig.

Stattdessen gilt: Als Streichpreis muss der niedrigste Gesamtpreis angegeben werden, für den das Produkt innerhalb der letzten 30 Tage angeboten wurde. Hierdurch soll mehr Transparenz in der Preispolitik geschaffen und verhindert werden, dass Kunden durch überhöhte Streichpreise in die Irre geführt werden.

Überprüfung von Kundenbewertungen

Mit Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie muss bei Produktbewertungen und Rezensionen angegeben werden, ob diese auf ihre Echtheit geprüft wurden. Falls eine Überprüfung stattgefunden hat, muss außerdem auch Auskunft darüber gegeben werden, auf welche Art und Weise diese Prüfung durchgeführt worden ist. Hierdurch sollen potenzielle gefälschte Bewertungen für Kunden besser sichtbar gemacht werden.

Weitere Neuerungen

Neben diesen Regelungen gibt es außerdem weitere Neuerungen, die beispielsweise das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, den Schadenersatzanspruch von Kunden bei bestimmten Wettbewerbsverstößen und die transparente Darstellung von Informationen auf Online-Marktplätzen betreffen. Bei Nichtbeachtung dieser Richtlinien drohen Abmahnungen sowie Bußgelder.

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Was versteckt sich bloß dahinter? stay tuned.