Gesetzeskonformes Tracking
Der Versuch eines Updates
Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof ein für Webseitenbetreiber weitreichendes Urteil erlassen:
Es ist davon auszugehen, dass das Setzen von funktionell nicht nötigen Cookies wie beispielsweise für das Tracking der Seitenbesucher einer aktiven Einwilligung des Nutzers bedarf. Die allermeisten der weit verbreiteten Cookie-Banner sind in ihrer jetzigen Form damit nicht mehr gesetzeskonform und sogar abmahnfähig. Außerdem können zusätzlich noch Bußgelder verhängt werden.
Details können Sie auch dem folgenden Link entnehmen: Pressemitteilung EuGH
Als Werbeagentur ist es für uns selbstverständlich, dass wir unsere Kunden darüber informieren und entsprechend beraten – auch wenn wir keine Rechtssicherheit garantieren können. Sprechen Sie uns an! Für sämtliche Systeme – von Shopware bis WordPress – haben wir erprobte Plugins und Lösungen erarbeitet.