Die neue EU-Label-Pflicht ab September 2026
Weitere strenge Pflichten für B2C-Online-Shops
Im europäischen Online-Handel steht eine der weitreichendsten Änderungen der letzten Jahre im Bereich der Verbraucherinformation bevor. Was bislang oft tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in den unscheinbaren Unterseiten von Produktdetails vergraben war, rückt ab dem 27. September 2026 unübersehbar in den Fokus.

Ein Teil des „Green Deal“
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Vorgaben (sogenannte EmpCo-Richtlinie) werden standardisierte Garantie- und Gewährleistungs-Labels im Online-Handel zur Pflicht.
Diese neue Label-Pflicht gilt ausschließlich für den B2C-Handel, also beim Verkauf von Unternehmern an Endverbraucher. Reine B2B-Shops sind von dieser Regelung komplett ausgenommen. Wenn Sie also Waren ausschließlich an andere Unternehmen vertreiben, müssen Sie diese Labels nicht implementieren.
Für Online-Shop-Betreiber bedeutet dies einen erheblichen technischen und organisatorischen Umstellungsaufwand. In diesem Beitrag erfahren Sie im Detail, welche rechtlichen Hintergründe greifen, wie die Labels aussehen müssen und was jetzt zu tun ist.
1. Der rechtliche Hintergrund: Warum kommen diese Labels?
Die Europäische Union verfolgt mit der Richtlinie (EU) 2024/825 ein klares Ziel: den Übergang zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft. Verbraucher sollen beim Kauf von Produkten gezielt nach deren Langlebigkeit und Reparierbarkeit entscheiden können.
Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass es für Endverbraucher schwer zu durchschauen war, wie lange sie im Falle eines Defekts rechtlich abgesichert sind und wo der Unterschied zwischen der gesetzlichen Mängelhaftung des Händlers und einer freiwilligen Garantie des Herstellers liegt. Die neuen harmonisierten Etiketten sollen hier nun Abhilfe schaffen.
2. Die zwei neuen Label-Typen: Gewährleistung vs. Garantie
Eingeführt werden zwei verschiedene visuelle Elemente, deren Design durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 exakt geregelt ist.
A. Das harmonisierte Gewährleistungs-Label (Pflicht für alle B2C-Waren)
Dieses Label informiert den Verbraucher darüber, dass für das jeweilige Produkt die gesetzliche Mängelhaftung gilt.
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Charakter: Statisch. Da die gesetzliche Gewährleistung in der EU flächendeckend mindestens zwei Jahre beträgt, verändert sich der Inhalt nicht.
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Anwendungsbereich: Pflicht für alle Waren im B2C-Bereich.

B. Das harmonisierte Garantie-Label (Pflicht bei Zusatzleistungen)
Dieses Label kommt zum Einsatz, wenn eine kommerzielle Haltbarkeitsgarantie des Herstellers vorliegt.
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Charakter: Dynamisch. Das Label bildet die exakte Dauer der Garantie (z. B. „3 Jahre“, „5 Jahre“) ab.
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Bedingung: Die Pflicht greift, wenn der Hersteller eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt anbietet.
Hier müssen also gegebenenfalls sehr viele Labels generiert und zugeordnet werden – für jeden einzelnen Hersteller.
3. Genaue Anleitung: Was ist zu tun?
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Das Daten-Audit: Prüfen Sie Ihr Sortiment. Welche Produkte haben eine Herstellergarantie von mehr als 24 Monaten? Markieren Sie diese in Ihrem System.
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Anpassung der Datenbank: Erweitern Sie Ihre Produktdatenbanken um Felder für die Garantiedauer, um die Labels automatisiert auszuspielen.
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Platzierung: Die Labels müssen direkt im Sichtfeld auf der Produktdetailseite platziert werden (nahe am Preis oder Warenkorb-Button).
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Der Warenkorb-Check: Integrieren Sie die Labels oder standardisierte Hinweise auch im Check-out-Prozess, da sie zu den wesentlichen Merkmalen der Ware zählen.
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Verlinkung: Die Labels müssen mit einem Link versehen werden, der auf eine offizielle Informationsseite der EU führt.
4. Technische Umsetzung in Shopsystemen
Die meisten unserer Kunden nutzen Shopware – hier sind bspw. folgende Schritte notwendig:
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Zusatzfelder (Custom Fields): Erstellen Sie Felder für „Gewährleistungs-Label aktiv“ (Checkbox) und „Garantiedauer“ (Integer).
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API-Schnittstelle: Integrieren Sie diese Felder in den Import aus Ihrem ERP- oder PIM-System.
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Theme-Anpassung: Hinterlegen Sie die offiziellen SVGs im Theme und steuern Sie die Anzeige über Twig-Logik.
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Checkout-Integration: Passen Sie die Templates der Line-Items im Warenkorb an, um die Labels (ggf. als kompakte „Nested“-Version) anzuzeigen.
5. Grafische Vorgaben und Abmahngefahr
Die EU lässt keinerlei gestalterischen Spielraum.
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Farbe: Die Labels müssen im Webshop farbig dargestellt werden.
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Schrift: Für editierbare Felder ist ausschließlich die Schriftart „Inter“ zulässig.
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Stichtag: Ab dem 27. September 2026 drohen bei Fehlern kostenpflichtige Abmahnungen nach dem UWG.
6. Offizielle Quellen und Downloads
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen und die offiziellen Grafikdaten der EU-Kommission:
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Die Richtlinie (EU) 2024/825: Volltext im EU-Rechtsportal EUR-Lex
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Die Design-Verordnung (EU) 2025/1960: Details zu Aussehen und Inhalten
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Offizielle Grafik-Vorlagen (Download): Hochauflösende Vektordateien der EU-Kommission
7. Wir helfen natürlich
Alle betroffenen Kunden werden zeitnah angeschrieben und erhalten von uns sowie mdc.de alle nötige Unterstützung – insbesondere, wenn das PIM-System mdc.multikat den Online-Shop steuert.
Hinweis zur Erstellung
Die Symbolbilder dieses Beitrags wurden von der KI Gemini erstellt.